Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung

Versichert ist bei der Hundehaftpflichtversicherung der Hund und nicht der Halter. Dies bedeutet dass auch Versicherungsschutz besteht wenn eine andere Personen mit Ihrem Hund unterwegs ist. Achten Sie darauf, das in Ihrer Police das Fremdhüterrisiko mitversichert ist.

Versicherungspflicht besteht zur Zeit in mehreren Bundesländern wie zum Beispiel Hamburg, Berlin oder Schleswig Holstein.

Generell ist der Besitzer des Hundes in voller Höhe für Schaden des Hundes Schaden ersatzpflichtig. Bei zum Beispiel einem Hundebiss ist der Besitzer haftbar.

Unabhängige Verbrauchermagazine wie zum Beispiel Finanztest raten zu einer Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen und Sachschäden.

Zur Zeit kostet eine Hundehaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung bei einem Top Anbieter wie der Haftpflichtkasse um die 50 Euro jährlich.

In der Hundehaftpflicht sind in der Regel mindestens Personen und Sachschäden, sowie bei den meisten Anbietern Mietsachschäden abgesichert. Auch sollten Sie auf die Klauseln Fremhüterrisiko, ungewollter Deckakt, Leinenpflicht und die Mitversicherung von Welpen achten.

Bei einer Hundehaftpflicht sind Schäden an einer gemieteten Wohnung oder angemieteten Räumen, falls vereinbart meist mit eingeschlossen. Dies beinhaltet sämtliches unangenehmen Schäden, die durch Ihren Hund an und in den Räumlichkeiten geschiehen, wie beispielsweise zerkratzte Türen, beschädigte Tapeten oder angekaute Türzargen. Der Haftpflichtanspruch Ihres Vermieters wird durch die Hundehaftpflichtversicherung, je nach Gesellschaft oft abgedeckt. Testergebnisse finden Sie hier.

Ihre Hundehaftpflichtversicherung kommt meist für alle Mietsachschäden an Räumen oder Gebäudeteilen auf, die privat genutzt werden. Also Ihre gemetete Wohnung, die Garage, der Wintergarten, sofern Sie alleiniges Zugangsrecht haben.

5 Tipps zur Hundehaftpflicht (Video)

Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Abschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen.Im Fall einer Hundeversicherung sind Alter und Rasse von Bedeutung, bei manchen Versicherungsgesellschaften ist auch die Größe von Relevanz.Auf Grund dieser Angaben wird die Höhe der Versicherungspolice errechnet.Es gibt Versicherungsgesellschaften, welche eine bestimmte Rasse nicht versichern, entweder weil der Hund zu alt ist oder zu den sogenannten Kampf- oder Listenhunden gehört.Wird der Anzeigepflicht nicht nachgekommen, werden also unwahre Angaben gemacht, kann dies den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge haben.Auch wenn während einer laufenden Versicherung Veränderungen eintreten, etwa kommt ein zweiter Hund hinzu oder das Tier wird krank, muss dies unverzüglich gemeldet werden.Wer sich dieser Anzeigenpflicht entzieht, dem kann die Versicherung binnen eines Monats die Deckung entziehen, ihm den Versicherungsvertrag kündigen.
Es bringt also keinerlei Vorteile, wenn der Anzeigepflicht nicht nachgekommen wird, auch wenn dadurch einige Euro an Versicherungsbeitrag gespart werden könnten.Am Ende verliert der Versicherungsnehmer die Deckung und das hat dann mehr gekostet als ein etwas höherer Beitrag.

In der Hundehaftpflichtversicherung gibt es, wie bei allen Versicherungen, grundsätzliche Ausschlüsse, die beachtet werden müssen.Dazu gehören vor allem Schäden, die absichtlich verursacht wurden, entweder um eine Versicherungsprämie einzufordern oder um Dritte vorsätzlich zu schaden.Des weiteren sind Schäden ausgeschlossen, die Angehörigen zugefügt wurden.
Also Familienmitglieder, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben, können keine Schadensersatzforderung an die Hundeversicherung stellen, wenn sie beispielsweise gebissen werden oder wenn der Hund einen persönlichen Gegenstand zerstört.Die Versicherung ist ebenfalls nicht schadensersatzpflichtig, wenn der Versicherungsnehmer einen gefährlichen Umstand trotz Aufforderung nicht beseitigt.Das könnte beispielsweise ein defekter Gartenzaun sein, durch den der Hund ungehindert auf die Straße laufen kann. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, dann ist es sinnvoll, Mietsachschäden in Ihre Versicherung aufzunehmen, sonst gelten diese ebenfalls zu den Ausschlüssen.

Neben der Haftpflichtversicherung im Inland bietet eine Hundeversicherung normalerweise auch auf Urlaubsreisen ausreichenden Versicherungsschutz. Im Allgemeinen ist eine deutsche Hundehaftpflichtversicherung auch bei Aufenthalten im Ausland gültig. Europaweit gilt dies ohne Zeiteinschränkung. Trotzdem sollten Sie sich vor einer Urlaubsreise mit Ihrer Gesellschaft in Verbindung setzen und diesen Sachverhalt genau abklären. Außerhalb Europas sieht dies etwas anders aus. Hier läuft der Versicherungsschutz für Hundehaftpflicht in der Regel im Ausland nach zwölf Monaten aus. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, dann besteht meist die Möglichkeit, mit einem erhöhten Beitrag die Hundehaftpflicht im Ausland auf die gesamte Zeit Ihrer Reise auszudehnen.

Die Leistungen der Hundeversicherung im Ausland sind denen im Inland gleichgesetzt.

Ihre Hundehaftpflicht im Ausland deckt auch das Führen durch Fremdpersonen ab, sichert Sie vor unberechtigten Ansprüchen und bietet eine Deckungssumme von maximal 10 Millionen Euro.

Der Hundehaftpflichtbeitrag bezeichnet den Betrag, der nach Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen ist. Zahlungen können:
Monatlich
Vierteljährlich
Halbjährlich oder
Jährlich erfolgen.

Verschieden Faktoren bestimmen die Höhe des Beitrages. So beispielsweise:

Die Hunderasse
Das Alter des Halters
Die Selbstbeteiligung
Die Höhe der Deckungssumme
Privat- oder Gebrauchshund.

Generell ist eine jährliche Beitragszahlung am günstigsten. Des weiteren ist die Hunderasse insofern von Belang, als dass es Rassen gibt, die als sogenannte Kampfhunde ein potenziell größeres Risiko darstellen.Einige Versicherungsgesellschaften lehnen gar eine Hundehaftpflicht für Kampfhunde gänzlich ab, andere erheben einen erhöhten Beitrag. Auch wird, wenn der Halter älter ist, eine günstigerer Beitrag erhoben, ebenso in dem Fall, da eine gewisse Selbstbeteiligung im Schadenfall in die Police aufgenommen wird.

Mit der Deckungssumme wird die maximale Summe bezeichnet, mit der im Schadenfall ein Unfallgegner rechnen kann. Normal sind drei Millionen Euro, wird diese Summe höher ausgehandelt, steigt auch der Beitrag.Genauso werden auch Halter von Privathunden höhere Beiträge zahlen müssen als die Halter, welche einen Gebrauchshund versichern. Darunter fallen beispielsweise Blinden- oder Therapiehunde.

Beitragsnachlässe bei der Hundehaftpflicht

Eine Hundeversicherung oder Hundehaftpflicht kann schon für weniger als 100 Euro jährlich abgeschlossen werden. Aber unter bestimmten Voraussetzungen können diese Jahresbeiträge noch günstiger ausfallen. Dies könnte der Fall sein bei:
Mehrere Hunden
Gebrauchshunden
Schadensfreiheitsrabatten
Selbstbeteiligung
Lange Versicherungsdauer
Älterer Hundebesitzer.

Wenn mehrere Hunde gleichzeitig versichert werden, dann werden die Zweit- oder Dritthunde mit einem Nachlass von bis zu 50% geführt.
Als Gebrauchshunde werden beispielsweise Blindenhunde, Therapiehunde oder Rettungshunde günstiger versichert.
Wie bei einer Autoversicherung kann ein Schadensfreiheitsrabatt gewährt werden, wenn über eine längere Zeit kein Schadenfall gemeldet wurde.
Bei einer Hundehaftpflicht kann, wie bei jeder anderen Versicherung auch, eine Selbstbeteiligung den jährlichen Tarif weiter senken.
Das wäre beispielsweise bei der Hundeversicherung für sogenannte Kampf- oder Listenhunde interessant, weil diese Hunde mit einem höheren Risiko behaftet sind und mit nachteiligen Jahresbeiträgen belegt werden. Des weiteren haben einige Versicherungsgesellschaften günstige Tarife im Angebot, wenn die Hundeversicherung über einen längeren Zeitraum fest abgeschlossen wird. Üblich sind jährliche Kündigungsfristen.
Ist der Hundebesitzer über 40 Jahre werden die Beiträge erschwinglicher und noch einmal, wenn der Halter älter ist als 60 Jahre

Ein Deckschaden entsteht durch einen ungewollten Deckakt. Bei Top Anbietern wie der Hundeversicherung der Agila ist dies mitversichert.
Damit wird ein Deckakt bezeichnet, der gegen den Willen der beiden Hundebesitzer ausgeführt wird. Ein Schaden entsteht in Folge dadurch, dass dem Besitzer der Hündin Kosten entstehen, entweder durch einen Trächtigkeitsunterbrechung oder die Aufzucht der Welpen.
Es kann auch zu einem sogenannten Zuchtausfall kommen. Das heißt, dass die Hündin in dieser Zeit der unerwünschten Trächtigkeit nicht für die Belegung durch einen Rasserüden zur Verfügung steht. Gesetzlich gesehen ist dies eine Sachbeschädigung und die Kosten dafür hat der Besitzer des Rüden zu tragen.
Die meisten Hundehaftpflichtversicherungen übernehmen diese Kosten, wenn nicht und Sie Besitzer eines zeugungsfähigen Rüden sind, empfiehlt sich die Aufnahme dieser Klausel in Ihre Hundehaftpflicht.

Wer sich einen Hund kauft, sollte diesen auch versichern. Oberstes Gebot ist die Hundehaftpflichtversicherung, diese deckt Haftpflichtansprüche Dritter, wenn Ihr Hund einen Unfall verursacht oder Besitztümer anderer Leute beschädigt.
Wie bei einer normalen Privathaftpflicht liegt die übliche Deckungssumme bei drei Millionen Euro die Testzeitschrift Finanztest empfiehlt derzeit eine Deckungssumme von 5 Millionen. Diese Summe deckt die meisten Regressansprüche. Sie können aber die Deckungssumme auf fünf oder zehn Millionen Euro erhöhen. Dies erhöht auch die jährlichen Beitragszahlungen.Ob das sinnvoll oder nötig ist, müssen Sie selber entscheiden. Ist Ihr Hund besonders lebhaft oder hat einen ausgeprägten Jagdtrieb, dann ist er gefährdeter als ein ruhiges Tier und würde eher der Auslöser eines Unfalls sein. Oder wenn Sie in einer stark frequentierten Straße wohnen, mit Ihrem Tier häufig in die Hundeschule oder auf Ausstellungen gehen, dann könnte eine Erhöhung der Deckungssumme eine sinnvolle Ergänzung der üblichen Hundeversicherung darstellen.

Grudsätzlich ist immer der Halter eines Hundes haftbar. Um diese Risiken abzusichern gibt es die Hundehaftpflicht.
In den Versicherungsvertrag können die unterschiedlichsten Klauseln aufgenommen werden, unter anderem das Fremdhüterrisiko.
Hier zahlt die Versicherung auch, wenn Sie Ihren Hund vorübergehend in andere Hände geben müssen. Das kann ein Hundesitter sein oder eine andere Person, die Ihren Hund ausführt oder für eine bestimmte Zeit auf ihn aufpasst.
Beispielsweise wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder in den Urlaub fahren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Familienmitglied, Freunde oder Nachbarn handelt, ob sich der Hund in Ihrem Haus oder in der Wohnung des Aufpassers aufhält.
Mit dem Fremdhüterrisiko wird der Hundeführer genauso behandelt, als sei er der Besitzer, also alle Schäden, die durch den Hund entstehen, wenn er sich in seiner Obhut befindet, sind abgesichert. Bei Top Anbietern wie die NV Versicherung ist dies mitversichert.Ausgenommen Schäden an der eigenen Person oder Kleidung, denn diese sind bei dem Besitzer auch nicht abgesichert. Es geht streng genommen nur um Schäden, die der Hund Dritten zufügt.Diese Klauseln können in den einzelnen Versicherungsverträgen unterschiedlich ausgelegt werden, da gibt es keine starre Regelung.individuell besteht die Möglichkeit, die Versicherungspolice hinsichtlich des Fremdhüterrisiko den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Bei einer Hundeversicherung kommt die Gefährdungshaftung zum Tragen.
Dabei ist es unerheblich, ob der Hundebesitzer schuld hat am Schaden, den sein Tier anrichtet oder nicht. Das Halten eines Hundes ist gesetzlich gesehen eine erlaubte Gefahr und diese kann mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Auch die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt der Gefährdungshaftung, der Fahrer weiß, dass es gefährlich sein kann und kann dieses Risiko versichern.
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung kann sich jeder Halter gegen die finanziellen Forderungen eines geschädigten Dritten absichern, obwohl er weiß, dass in bestimmten Situationen eine Gefahr für Leib und Vermögen von seinem Hund ausgehen kann. Ausgeschlossen bei der Gefährdungshaftung sind Handlungen, die gewollt herbeigeführt wurden und so zu Schäden führen.

Als Hundeführerschein oder auch Hundeführschein wird ein Befähigungsnachweis für Hundebesitzer bezeichnet. Zum Erwerb eines solchen Hundeführerscheines wird eine praktische Prüfung sowie ein theoretischer Sachkundenachweis gefordert.
Der Halter muss damit beweisen, dass er sein Tier in alltäglichen Situationen unter Kontrolle hat und dass er grundlegende Kenntnisse des Hundeverhaltens und der Erziehung besitzt.

Wer braucht einen Hundeführerschein?

Anders als in der Schweiz, wo jeder Hundehalter vor dem Kauf eines Hundes eine solche Prüfung abzulegen hat, ist dies in Deutschland nur in einigen Bundesländern und vorwiegend für Kampf- oder Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebend sind die entsprechenden Hundegesetze. In Hamburg beispielsweise darf ein Besitzer mit einem Hundeführerschein den gesetzlichen Leinenzwang umgehen. Wo Sie die Prüfung für einen solchen Hundeführerschein ablegen können, ist in allen Bundesländern unterschiedlich. Ihr Ansprechpartner in diesen Fragen ist Ihr Tierarzt.

Das Hundegesetz bezieht sich vorwiegend auf Einschränkungen bezüglich bestimmter Rassen, diese werden als Listenhunde bezeichnet.Bundesweit gilt das Gesetz zum Verbot vom Import gefährlicher Hunderassen.Dazu gehören beispielsweise der Dobermann, der Rottweiler oder der Bullterrier.Die Bundesländer haben ihre eigenen Gesetze, was die Haltung von diesen sogenannten Listenhunden betrifft.

Ob es sich bei Verstößen um strafbare Handlungen oder lediglich Ordnungswidrigkeiten handelt, wird ebenfalls bundesweit nicht einheitlich geregelt.In manchen Bundesländern muss jeder Halter seinen Hund beim Zentralregister anmelden, in anderen Bundesländern ist nicht einmal eine Haftpflichtversicherung für den Hund zwingend vorgeschrieben.Auch kommunal kann es unterschiedliche Regelungen für alle Hunde geben, beispielsweise Leinenzwang in Grünanlagen.Im Hamburg beispielsweise darf eine Hundeleine nicht länger als zwei Meter sein, in einem angrenzenden Landkreis ist Freilauf nur vor 9 Uhr morgens und nach 16 Uhr erlaubt.

Die Hundesteuer ist eine gemeindeabhängige Direktsteuer, mit welcher der Besitz von Hunden besteuert wird.
Die Kommunen erheben unterschiedliche Steuersätze, diese Sätze sind nicht bundesweit einheitlich geregelt. Gebrauchshunde wie Blinden- Therapie- oder Rettungshunde unterliegen einem ermäßigten Steuersatz.
Hunde, die gewerblich gehalten werden, sind gänzlich von der Hundesteuer befreit.
Die Hundesteuer wird aber nicht vorwiegend zur Straßenreinigung oder zur Instandhaltung von öffentlichen Hundeplätzen genutzt, sie wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip für alle kommunalen Ausgaben mitverwendet. In Europa erheben nur noch Deutschland, Luxemburg und die Niederlande eine Hundesteuer.
Sogenannte Kampf- oder Listenhunde müssen einen erheblich höheren Satz bezahlen, dieser kann bis zu dem 20fachen des normalen Steuersatzes für Begleithunde betragen. Obwohl gegen diesen üppigen Satz schon des öfteren geklagt wurde, erachtete das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 die erhöhte Steuer für Kampfhunde für zulässig.

Versicherungspflicht in einigen Bundesländern

Die Gesetzeslage zur Leinenpflicht und der Hundeversicherung in den einzelnen Bundesländern könnte unterschiedlicher und verwirrender nicht sein. Jedes der 16 Länder hat da eigene Vorgaben, außer für Listenhunde, sogenannte Kampfhunde.Diese haben eine Leinenpflicht in allen Ländern. Dazu kommt auch noch, dass die Städte und Gemeinden manchmal gegensätzliche Verordnungen zu den Ländern haben.

Hier in meinem Online Rechner finden Sie Anbieter die auf die Leinenpflicht verzichten.
Bayern hat die Verantwortung ganz auf die Gemeinden abgeschoben, in Berlin gibt es unterschiedliche Erlasse, was die Länge der Leinen betrifft.

Keine umfassende Klarheit durch das Gesetz

Die einzige Möglichkeit, sich unbeschwert mit Ihrem Hund in der Öffentlichkeit zu bewegen, ist der Gang zum Ordnungsamt. Lassen Sie sich vom zuständigen Beamten die aktuelle Gesetzeslage in Ihrer Gemeinde erklären und sinnvollerweise den Gesetzesauszug schriftlich geben. Allein Hamburg hat hier zur Zeit klare Vorgaben: Alle Hunde müssen angeleint sein und mit einem Mikrochip versehen, ohne Ausnahme und unabhängig von der Größe oder dem Wesen des Tieres.
Auch müssen alle Hunde registriert werden. In Sachsen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein ist die Hundeversicherung und der Leinenzwang auf freiwilliger Basis, hier greifen aber wiederum die unterschiedlichen Verordnungen der Städte und Gemeinden. Hessen gibt sich freimütig, hier ist noch gar nichts beschlossen.

Hier ein schöner Bericht von Tz.de.
Große oder kleine Hunde – brauchen Sie eine Versicherung?

Auch wenn in Ihrer Gemeinde kein Leinenzwang und keine Versicherungspflicht besteht, sollten Sie Ihren Hund wenigstens mit einer Hundehaftpflichtversicherung schützen. Ob Sie ihn frei laufen lassen, hängt vom Tier ab. Eine Hundehaftpflicht ohne Leinenpflicht ist auf jeden Fall von Vorteil. Wenn Ihr Hund einen starken Jagdtrieb hat, ist es nicht angebracht, ihn allein durch den Wald streifen zu lassen. Auch im dichten Verkehr ist eine Hundeleine keine Einschränkung, sondern ein Schutz für das Tier.

Auf der Grundlage der Hundeerziehung zu manierlichen Begleitern des Menschen ist der Hundeführerschein und daraus entstehend der Kompetenznachweis entstanden.

Der Ausdruck Hundeführerschein beschreibt den Nachweis nur unzureichend, genauso wie der Autoführerschein nur zum fahren befähigt, aber nicht zur Wartung des Fahrzeuges.

Der Kompetenznachweis ist ein rundum Paket, welches alle Sparten des Hundelebens ausleuchtet. Da geht es nicht nur um das Führen des Tieres, sondern eben auch um soziale Kompetenz, artgerechten Umgang und tiergerechte Fütterung.Ein Kompetenznachweis ist derzeit nur für sogenannte Kampf- oder Listenhunde erforderlich.Dazu gehören beispielsweise Bullterrier, der Dobermann oder auch der Rottweiler.Dabei muss eine Wesensprüfung abgelegt werden, die Alltagstauglichkeit wird überprüft und so auch die Ungefährlichkeit des Hundes dokumentiert. Jede andere Hunderasse darf ohne einen derartigen Kompetenznachweis gehalten werden.

Vielleicht müssen Sie Ihr Tier einmal in fremde Hände geben, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt. Können Sie mit Ihrem Hund auf Ausstellungen gehen, ist auch der Besuch einer Hundeschule und die Benutzung des Agilityplatzes mit im Versicherungsvertrag aufgeführt ?

Bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht bei den meißten Gesellschaften eine dreimonatige Kündigungsfrist, das heißt, vom Zeitpunkt der ausgesprochenen Kündigung bis zum wirksamen Vertragsende dürfen drei Monate vergehen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Police ohne Leistungsverbesserung erhöht wird, dann kann der Versicherte binnen einem Monat kündigen.

Wenn ein Schadenfall eintritt, dann kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherten aus dem Vertrag entlassen. Ansonsten verlängert sich der Versicherungsvertrag stets um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Kündigung ausgesprochen wird.Diese sollte immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben, denn nur so ist sicher gestellt, dass die Kündigungsfrist auch fristgerecht eingehalten werden kann.Nach Vertragsabschluss besteht immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht.Wer vorzeitig aus einem Versicherungsvertrag entlassen werden möchte, sollte aber von den Vergleichsmöglichkeiten Gebrauch machen und sich rechtzeitig nach einem entsprechend vorteilhafteren Versorger umsehen, sonst kann es geschehen, dass nach der Kündigungsfrist kein neuer Anbieter vorhanden ist.

Einige als „gefährlich“ eibgestuften Hunderassen sollen immer einen Maulkorb tragen.Innerhalb Deutschlands sind hier die Vorschriften sehr unterschiedlich. Welche Hundrasse einen Maulkorb tragen soll, ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden sondern sogar die einzelnen Gemeinden haben hier zum Teil unterschiedliche Gesetze.Wenn Sie nicht sind, ob Ihrn Hund einen Maulkorbtragen sollt, fragen Sie einfach beim Ordnungsamt nach, hier bekommen Sie genaue Informationen
wie die aktuelle Rechtslage an Ihrem Wohnort ist.Eine sogenannte Kampfhundehaftpflichtversicherung st aber praktisch immer vorgeschrieben, auch wenn nicht genau geklärt welche Hunderasse den zu den Kampfhunden gehört.Auch ist nicht belegt das diese Rassen generell gefährlicher sind als andere.

Als Personenschäden werden beispielsweise folgende Schäden bezeichnet:

Arztkosten
Verdienstausfälle
Rentenzahlungen
Schmerzensgeld
Anwalts- oder Gerichtskosten.

Wenn diese Schäden infolge eines Hundeangriffs oder eines Unfalls mit Beteiligung eines Hundes verursacht werden, dann tritt die Hundehaftpflicht Personenschaden dafür ein. Dabei ist es unerheblich, ob Sie oder Ihr Hund direkt daran schuld sind.
Personenschäden können schnell einen sechsstelligen Betrag ausmachen, besonders wenn langfristige Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Tod die Folge sind.
Bei einer umfassenden Hundehaftpflicht Personenschaden ist eine Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro möglich. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden, wenn sie durch Ihren Hund entstanden sind, nicht auf.
Ohne eine Hundehaftpflicht stehen Sie möglicherweise Ihr Leben lang in der Pflicht, diese Kosten zu begleichen. Mit der Hundehaftpflicht können Sie sich vor den finanziellen Forderungen Ihrer Unfallgegner absichern.

Wenn es sich bei einem Deckakt um einen von beiden Hundebesitzern unerwünschten Vorgang handelt, dann spricht man von einem ungewollten Deckakt.Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Sachbeschädigung !! Die Juristen halt :-(.
Der entstandene Schaden, die Kosten also, die dem Besitzer der Hündin entweder durch einen Trächtigkeitsabbruch oder die Aufzucht der Welpen entstehen, kann dem Besitzer des Rüden angelastet werden.Allerdings muss dazu der Besitzer der Hündin nachweisen können, dass er seiner Sorgfallspflicht angemessen nachgekommen ist.Er kann auf keinen Schadenersatz bestehen, wenn er die Hündin in der Zeit der Hitze frei laufen gelassen oder beim Spaziergang nicht auf herumlaufende Rüden geachtet hat.Ist er dieser Pflicht nachgekommen, und es kommt trotzdem zu einem ungewollten Deckakt, dann kann er den Besitzer des Rüden haftbar machen.
Hat dieser eine Hundehaftpflichtversicherung, wird der entstandene Schaden dadurch abgedeckt. Wenn nicht, kann auch die eigene Versicherung mit der Forderungsausfalldeckung einspringen.

In der Hundehaftpflicht gibt es für Welpen Sonderregelungen.Generell sind die Jungtiere mit der Mutter versichert, es sei denn, eine Klausel im Kleingedruckten schließt dies aus.Wenn Sie eine Hündin in der Hundehaftpflicht haben, dann sollten Sie auf diese Erweiterung achten. Von der Geburt an sind die Kleinen dann mindestens für drei, üblicherweise aber sogar für sechs oder gar zwölf Monate beim Muttertier mitversichert.Auch die Kleinsten können Schäden anrichten, die den Halter in den finanziellen Ruin treiben können. Denn Autofahrer bremsen auch für Welpen und schnell können bei Auffahrunfällen Forderungen in Millionenhöhe auf den Besitzer zukommen.Empfehlenswert ist eine Hundehaftpflicht, die im Schadenfall eine Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro aufweisen kann.Zwar besteht nicht in allen Bundesländern eine Versicherungspflicht, jedoch sollte jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließen.

Das Widerrufsrecht ist das Recht eines Vertrags- oder Versicherungsnehmers, die abgeschlossene Versicherung binnen 14 Tagen wieder zu kündigen und zwar ohne die Angabe von Gründen.Im Fall einer bereits abgeschlossenen Hundehaftpflicht bedeutet dies, dass Sie zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsvertrages, maßgebend ist der Datum des Poststempels, diesen wieder aufheben können. Ihre Versicherungsgesellschaft muss Ihnen einen bereits gezahlten Beitrag zurückerstatten.Natürlich endet die Deckung durch die Hundehaftpflicht auch mit dem Tag des Widerrufes.Dies gilt für Versicherungsverträge, die vor Ort abgeschlossen wurden genauso wie für im Internet abgeschlossene Verträge. Beispielsweise kann dieser Widerruf notwendig werden, wenn das zu versichernde Tier in der Zwischenzeit verstorben ist, sich die Versicherungsbedingungen geändert haben oder Sie eine bessere Versicherung gefunden haben.Dennoch sollte kein Hund ohne eine umfassende Hundehaftpflicht gehalten werden, denn Sie als Besitzer sind in vollem Umfang für alle Schäden haftbar, die Ihr Tier verursacht.

Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht (Video)

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