Inhalt
- 1 Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin ?
- 2 Hundesteuer und Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Berlin
- 3 Hunde im Berliner Personennahverkehr: Hundehaftpflicht und Hundesteuer
- 4 Meine 5 Tipps zur Hundehaftpflicht in Berlin
- 5 Ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Berlin Pflicht ?
- 6 Welche Rassen gelten als gefährlich in Berlin ?
- 7 Was passiert bei einem Verstoß in Berlin ?
- 8 Gibt es eine Pflicht in Berlin eine Krankenversicherung abzuschließen ?
- 9 Gibt es die Hundehaftpflicht Pflicht auch in anderen Bundesländern ?
- 10 Warum gibt es die Hundesteuer ?
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin ?
Die Steuer für einen gehaltenen Hund liegt in Berlin bei 120 Euro jährlich. Jeder weitere Hund – bis zu maximal drei Hunden – wird mit 180 Euro jährlich besteuert. Die Stadt Berlin berechnet die Steuer ausschließlich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde, nicht nach Rasse, potentieller Gefährlichkeit oder ähnlichen Maßstäben. Eine Steuerbefreiung erhalten lediglich Hunde, die beispielsweise als Begleithunde – etwa Blindenhunde – gehalten werden. Weitere Infos hier.
Hundesteuer und Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Berlin
Die wesentlichen Fakten für die Haltung von Hunden in Berlin
Berlin gehört zu einem der insgesamt sechs Bundesländer deutschlandweit, in denen es Pflicht ist, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn man einen Hund hält. Aktuell findet zudem eine Diskussion statt, die eine geplante Neufassung des aktuell gültigen Hundegesetzes von Berlin beinhaltet. Als Stadtstaat ist Berlin allen Regelungen bezüglich Leinenzwang, Maulkorbpflicht und andere Vorschriften im gesamten Stadtgebiet unterstellt.
Gilt in Berlin ein Leinenzwang ?
Innerhalb Berlins gilt für alle Hunde eine umfassende Leinenpflicht, für die es auch keine Ausnahmen gibt. Das heißt, dass Hunde im öffentlichen Raum, in sämtlichen Grünanlage wie auch im Wald und auch auf Sportplätzen angeleint werden müssen. Dabei gilt eine maximale Leinenlänge von zwei Metern, die auf einen Meter reduziert ist, wenn Hunde durch ein Treppenhaus, innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, in Läden und Verwaltungsgebäuden sowie auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen, dazu in Fußgängerzonen und im Öffenlichen Personennahverkehr sowie auf Bahnhöfen mitgeführt werden.
Auf Spielplätzen sowie Badeanstalten und öffentliche Badestellen, aber auch Liegewiesen dürfen Hunde nie mitgeführt werden. Das heißt, dass sie an diesen Orten auch angeleint keinen Zugang haben.
Hunde im Berliner Personennahverkehr: Hundehaftpflicht und Hundesteuer
In Berlin ist die Mitnahme von Hunden im Personennahverkehr (ÖPNV) eine gängige Praxis, aber es gibt einige wichtige Regelungen zu beachten. Für Hundebesitzer in Berlin ist es unerlässlich, sowohl eine Hundehaftpflichtversicherung als auch die Hundesteuer zu haben.
Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Belastungen, die durch Schäden entstehen, die Ihr Hund verursachen könnte. Besonders im belebten Berliner Nahverkehr können unvorhersehbare Situationen auftreten, in denen Ihr Hund versehentlich Sach- oder Personenschäden verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet hier Sicherheit und deckt die entstehenden Kosten ab.
Hundesteuer
Jeder Hundebesitzer in Berlin ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Die Hundesteuer stellt sicher, dass Hunde ordnungsgemäß registriert sind und trägt zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen bei, die auch für Hundebesitzer von Vorteil sind.
Regelungen im Berliner Nahverkehr
– Leinenpflicht: Hunde müssen im Berliner ÖPNV stets angeleint sein.
– Maulkorbpflicht: Für größere Hunde besteht eine Maulkorbpflicht, um die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten.
– Ticketkauf: In vielen Fällen benötigen Hunde ein eigenes Ticket. Informieren Sie sich bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) über die genauen Bestimmungen.
Vorteile einer guten Vorbereitung
Eine Kombination aus einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung und der ordnungsgemäßen Bezahlung der Hundesteuer sorgt dafür, dass Sie und Ihr Hund sicher und gesetzeskonform im Berliner Nahverkehr unterwegs sind. Durch die Einhaltung der Vorschriften und eine gute Vorbereitung vermeiden Sie mögliche Strafen und sorgen für ein harmonisches Miteinander im öffentlichen Raum.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über verschiedene Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen zu informieren und die besten Angebote zu vergleichen, um optimal abgesichert zu sein.
Gibt es einen Maulkorbzwang in Berlin ?
Für alle Hunderassen, die als sogenannte „gefährliche Rassen“ eingestuft sind, gilt ein Maulkorbzwang ab einem Alter von sieben Monaten, sofern sie sich außerhalb eines eingefriedeten Platzes befinden. Dabei muss der Maulkorb auch auf den für Hunde angelegten Freilaufflächen angelegt sein.
Ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Berlin Pflicht ?
Ein Hundehalter ist in Berlin verpflichtet, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt sowohl für das Halten wie auch das Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit. Die Höhe der Versicherungssumme, die alle Schäden trägt, die der Hund an Personen oder Gegenständen verursacht, ist festgelegt. Pro Schadenfall muss die Versicherung eine Deckungssumme von einer Million Euro aufweisen.
Auf was muss Hund und Halter in Berlin achten ?
Neben der verpflichtenden Hundehalter-Haftpflichtversicherung sind Hundehalter auch in Berlin zur Entrichtung der Hundesteuer verpflichtet. Das bedeutet für den Halter, dass der Vierbeiner innerhalb eines Monats, ab dem er im eigenen Haushalt lebt, angemeldet werden muss. Der Einzug der Hundesteuer erfolgt vom zuständigen Finanzamt. Im Gegenzug erhält der Halter eine Hundemarke, die am Halsband befestigt und deutlich sichtbar beim Mitführen des Hundes getragen werden muss. Bestimmte Hunderassen wie die als „gefährlich geltenden Rassen“ müssen zudem noch zusätzlich zur Hundesteuer beim Finanzamt beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Welche wichtigen Gesetze über die Haltung sowie das Führen von Hunden im Raum Berlin gibt es ?
Aktuell finden Diskussionen in Berlin statt, die eine Neufassung des Hundegesetzes betreffen. Nach dem Willen Zuständiger soll das neue Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten. Trotz der seit Jahren stattfindenden Arbeiten am Hundegesetz wurde seitens der SPD-Fraktion zur Mitte 2016 ein weiterer Änderungsbedarf angemeldet. Dabei lag der ursprüngliche Gedanke darin, dass lediglich Hunde ab einer Schulterhöhe von 30 cm einer Leinenpflicht unterliegen sollen. Die SPD sieht aber inzwischen einen Bedarf einer generellen Leinenpflicht für alle Hunde. Begründet wird die allgemeine Leinenpflicht mit der Tatsache, dass das Aggressionspotential und die Größe eines Hundes keinen Kausalzusammenhang aufweisen.
Gibt es Besonderheiten für das Führen von Hunden im Öffentlichen Peronennahverkehr ?
Hunde, die in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in einer Transportbox mitgeführt werden, unterliegen einer Maulkorbpflicht. Dazu besteht auch auf allen Geländen und in allen Fahrzeugen des Nahrverkehrs eine Leinenpflicht. Die Fahrt für den Hund muss bezahlt werden, sofern sich das Tier nicht in einer Transportbox befindet. Blinden- sowie sonstige Begleithunde sind von der Maulkorbpflicht wie auch der Fahrkartenpflicht entbunden.
Welche Rassen gelten als gefährlich in Berlin ?
Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin beschreibt im Paragraphen 4, welche Hunde im Raum Berlin als gefährliche Rassen eingestuft werden.
Das sind solche Hunde die „aufgrund ihrer rassetypischen Merkmale oder ihrer Abstammung oder der Ausbildung sowie mangelhafter oder falscher Haltung und Erziehung über die normalen Verhältnisse hinausgehend eine größere Kampfbereitschaft und Angriffslust sowie Schärfe oder auch anderen für Menschen und Tiefe gefährlichen Eigenschaften ausgestattet sind“.
Als gefährlich werden zudem Hunde eingestuft, die bereits einen anderen Hund oder einen Menschen gebissen haben, ohne selbst einen Angriff erfahren zu haben. Dazu gelten als gefährlich alle Hunde, die Wild oder andere Tiere unkontrolliert hetzen oder töten. Dazu gibt es die Listenkampfhunde, die grundsätzlich als gefährliche Hundetypen eingestuft werden. Die Haltung von Listenhunden muss der Behörde innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Tieres mit aktuellem Führungszeugnis des Halters, einem Sachkundenachweis sowie einem bestandenen Wesenstest angezeigt werden.
Was passiert bei einem Verstoß in Berlin ?
Bei Verstößen gegen die Chipp – Pflicht können Verwarnungen und Bußgelder verhängt werden.
Auch sollten Sie einen Nachweis Ihrer Hundehaftpflicht in Berlin mit sich führen, wenn Sie mit Ihrem Tier unterwegs sind.
Eine Kopie des Versicherungsscheines ist in der Regel ausreichend. Berlin ist eines der ersten Bundesländer, welche diese umfassenden Gesetze bezüglich der Hundehaltung verabschiedet haben.
Gibt es eine Pflicht in Berlin eine Krankenversicherung abzuschließen ?
Nein, eine Krankenversicherung schützt Sie vor hohen Tierarztkosten und kann sinnvoll für Sie und Ihren Hund sein, ist aber keine Pflicht. Für eine Krankenversicherung müssen Sie sich an einen Spezialversicherer wie die Agila, Allianz oder Ülzener wenden.
Gibt es die Hundehaftpflicht Pflicht auch in anderen Bundesländern ?
Mittlerweile haben bereits einige Bundesländer ihre Gesetze geändert und nun sind die Hundehalter dazu verpflichtet worden, für Ihren Hund eine Hundehaftpflicht in Berlin abzuschließen.
Neue Änderungen zur Hundehaftpflicht in Berlin finden Sie hier.
Diese muss meist gegenüber den Ordnungsämtern der Gemeinden nachgewiesen werden. In den folgenden Bundesländern besteht bereits heute eine Pflicht seitens der Behörden zum Abschluß einer Hundehaftpflicht:
– Berlin
– Hamburg
– Niedersachsen
– Sachsen-Anhalt
– Thüringen
und es werden wohl noch einige folgen.
Was kostet eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung den Hundebesitzer ?
Diese Pflichtversicherung kann vom Hundehalter zu einem Beitrag abgeschlossen werden, der bei gutem Vergleich bei unter 10 Euro monatlich liegt. Dazu kann auf Wunsch eine Selbstbeteiligung je Schadenfall im Vertrag vereinbart werden. Damit reduziert sich der monatliche Beitrag in die Versicherung auf fünf bis sieben Euro, birgt aber die Bedingung, jederzeit den entsprechenden Selbstbeteiligungsbetrag zur Verfügung zu haben. Die Überlegung, ob die Einsparung in den Versicherungsbeitrag sich damit lohnt, ist berechtigt. Zum Vergleich für Hundehaftpflichtversicherungen geht es hier.
Auch der Leistungsumfang, den die Versicherung bietet, wirkt sich auf den Beitrag aus. Bei einigen Versicherungsgesellschaften spielen auch die zu versichernden Hunderassen in die Beiträge zur Versicherung ein. Es lohnt sich also, vor einem Abschluss zu klären, ob die eigene Rasse gegebenenfalls von Aufschlägen bei der ausgewählten Gesellschaft betroffen ist.
Eine kurze Übersicht, was für einen Hund monatlich für Kosten anfallen:
Rund 40 Euro sollten Halter monatlich mindestens für die Nahrung des Hundes einplanen. Diese Kosten sind sehr variabel und stark abhängig von der Größe und der Rasse sowie dem Gewicht des Hundes. Rund 10 Euro entfallen in die Beiträge für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Mindestens 20 Euro sollten monatlich zur Seite gelegt werden, um unvorhergesehene Tierarztkosten zu decken.
Dazu entfallen monatlich rund 10 Euro in die Hundesteuer, sofern nur ein Hund gehalten wird. Die Steuer liegt aktuell bei 120 Euro jährlich für den ersten Hund, für den zweiten und dritten Hund bei 180 Euro jährlich.
Rund 10 Euro sollten monatlich für Extras und Zubehör wie Leckerlis und Leinen, Spielzeug und auch gegebenenfalls Fahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr eingeplant werden. Dazu fallen regelmäßige Kosten für Impfungen und Entwurmungen sowie Routineuntersuchungen an. Das sind die groben Kosten, die monatlich für die Hundehaltung in Berlin anfallen. Die Kosten können sich gegebenenfalls erhöhen, wenn eine größere Rasse gehalten wird oder wenn beispielsweise auch eine Rasse gehalten wird, die krankheitsanfällig ist.
Eine weitere schöne Aufstellung finden Sie hier.
Warum gibt es die Hundesteuer ?
Die Hundesteuer wird erhoben, um die Kosten für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die durch den Besitz von Hunden entstehen, zu decken. Dies kann beispielsweise die Kosten für die Reinigung öffentlicher Plätze, die Beseitigung von Hundekot oder die Finanzierung von Hundeparks umfassen.