Leinenpflicht für Ihren Hund im Wald in NRW
Wenn Sie mit Ihrem Hund im Waldgebiet von Nordrhein Westfalen unterwegs sind, müssen Sie diesen nicht generell an der Leine führen. Denn für diese Bereiche gibt es keinen generellen Leinenzwang, dennoch ist Vorschrift, dass Sie Ihr Tier unter Kontrolle haben müssen. Es muss auf Zuruf sofort zu Ihnen zurück kehren. Grundsätzlich sieht das Landesforstgesetz nämlich vor, dass jeder, der einen Wald betritt, sich so zu verhalten hat, dass weder die Lebensgemeinschaft im Wald noch die Bewirtschaftung dieses Raumes gestört oder gefährdet, beschädigt oder einfach nur verunreinigt wird. Zudem müssen die sogenannten schutzwürdigen Interessen der Waldbesitzer sowie die Möglichkeit zur Erholung anderer Personen, die sich im Wald aufhalten, nicht unzumutbar in Mitleidenschaft gezogen werden. Außerhalb von beschilderten Wegen dürfen Sie Ihren Hund gemäß § 2 des Landesforstgesetzes nur an der Leine mitführen.
Wenn Sie diese Vorschrift missachten, müssen Sie mit der Anwendung des § 25 des Nordrhein westfälischen Landesjagdgesetzes rechnen. Dieses sieht vor, dass unangeleinteHunde, die im Waldgebiet angetroffen werden, vom Jadgberechtigten abgeschossen werden dürfen.
Leinenpflicht in Dortmund
Für die Stadt Dortmund gibt es eine Pflicht zum Anleinen Ihres Hundes auf sämtlichen öffentlichen Straßen und Wegen, aber auch Plätzen. Auch in öffentlichen Anlagen wie Grünanlagen und Friedhöfe müssen Sie Ihr Tier an der Leine führen. Für Kinderspielplätze, die im öffentlichen Raum ausgeschildert sind, gilt, dass Sie dort Ihre Hunde überhaupt nicht mitführen dürfen. Grundsätzlich finden Sie im Stadtgebiet von Dortmund insgesamt 13 Hundewiesen, auf denen ebenfalls eine Leinenpflicht besteht. Wenn Sie Ihren Vierbeiner frei laufen lassen möchten, können Sie auf insgesamt 13 sogenannte Hundeauslaufflächen ausweichen. Dort besteht kein Leinenzwang.
Leinenpflicht in Köln
Als größte Stadt des Bundeslandes Nordrhein Westfalen gilt auch in Köln eine Leinenpflicht in Fußgängerzonen und in Haupteinkaufsbereichen sowie sämtlichen innerstädtischen Bereichen wie Straßen und Plätzen mit hohem Publikumsverkehr. Auch in allgemein zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen, öffentlichen Kinderspielplätzen sowie bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und Volksfesten bzw. Aufzügen ist Ihr Hund an der Leine zu führen. Ebenso muss Ihr Tier innerhalb öffentlicher Gebäude, Schulen und Kindergärten der Leinenpflicht unterliegen, wobei eine grundsätzliche Befreiung in keinem Fall und egal für welche Hundekategorie nicht möglich ist. Als gefährlich eingestufte Hunde sind an einer Leine mit einer Maximallänge von 1,5 Meter zu führen.
Wenn Sie gegen die Leinenpflicht in Köln verstoßen, müssen Sie mit einer Strafe in Höhe von 30 Euro rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwaltungsgeld zu ahnden ist. Grundsätzlich besteht nur dann eine Ausnahme von der Leinenpflicht, wenn Ihr Hund ein Diensthund einer Behörde oder Mitglied eines Rettungsdienstes oder beim Katastrophenschutz ist.
Hier dürfen Sie Ihren Hund auch dann frei laufen lassen, wenn er als gefährliches Tier eingestuft wurde. In diesem Fall muss er allerdings einen Maulkorb tragen, um tatsächlich Gefahr für andere Lebewesen und Menschen am gleichen Ort auszuschließen.
Leinenpflicht in Essen:
In Essen, wie in vielen anderen Städten in Deutschland, gibt es eine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen müssen, wenn sie in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Parks oder auf Gehwegen unterwegs sind. Dies gilt auch in Essen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, zum Beispiel in speziellen Hundeauslaufgebieten oder in Hundewiesen, wo Hunde frei herumlaufen dürfen. Die Leinenpflicht dient dazu, die Sicherheit von Menschen und Tieren in der Stadt zu gewährleisten und Konflikte zwischen Hunden und anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Hundehalter die Leinenpflicht beachten und ihre Hunde entsprechend anleinen, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden.
Leinenpflicht umfassend in NRW geregelt
Bei öffentlichen Versammlungen, in denen ein hohes Aufkommen von Personen zu erwarten ist, sind Hunde überhaupt verboten. Dies gilt auch für Kinderspielplätze und Bolzplätze, aber auch für Friedhöfe. Wichtig ist, dass Sie sich als Hundehalter immer genau informieren, welche Regelungen und besonderen Bedingungen es in Ihrer Kommune in Sachen Leinenpflicht gibt. Denn einzelne Gemeinden und Kommunen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlich geltenden Gesetzen und Vorschriften in Sachen Hundehaltung und Hundeführung, noch eigene Gesetze zu erlassen. Bedenken Sie, dass die Leinenpflicht grundsätzlich alle Hunde betrifft. Haben Sie ein großes Tier, ist die Leinenpflicht in Nordrhein Westfalen auf sämtliche bebauten Bereiche ausgeweitet.
Hundegesetz schreibt Bereiche für Leinenzwang vor
Das Bundesland Nordrhein Westfalen schreibt in seinem Hundegesetz zahlreiche Bereiche vor, in denen Sie Ihren Hund an der Leine führen müssen. Das gilt vor allem zur Vermeidung von Gefahren. Unter anderem zählen dazu Gebiete, an denen sich viele Personen aufhalten, wie Volksfeste, öffentliche Gebäuden oder Haupteinkaufsbereiche und öffentliche Versammlungen sowie Aufzüge. Zudem sieht das Hundegesetz in NRW vor, dass auch in Garten– Grün- und Parkanlagen Ihr Tier an der Leine zu führen ist. Eine besondere Regelung gilt dabei für Sie, wenn Sie Besitzer eines großen Hundes sind. Denn für diese Vierbeiner gilt ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimeter eine Leinenpflicht, sofern Sie in bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Wegen und Straßen bzw. auf Plätzen geführt werden.
Individuelle Regelungen der Kommunen in NRW möglich
Sämtliche Gemeinden im Gebiet des Bundeslandes Nordrhein Westfalen haben zudem das Recht, zusätzliche Bestimmungen im Hinblick auf den Leinenzwang für ihren individuellen Geltungsbereich einzuführen. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Vorschriften im Landeshundegesetz jetzt schon sehr detailreich und exakt formuliert bzw. beschrieben sind. Damit verzichten die meisten Gemeinden oder Kommunen auf zusätzliche Ausführungen oder Erweiterungen.
2 Kommentare
Ist auf Stadtstrasse und Bundesstrasse kein Leinepflicht?
Es sind viel zu wenig Plätze wo sich unser Vierbeiner mal richtig bewegen kann, von den Hundesteuern kann man doch mal Plätze schaffen .
Wenn Hunde uns Menschen so an die Leine nehmen würden . OHOH Ich glaube sehr oft würden wir beißen und jaulen. Etwas mehr Platz zum rennen und austoben damit ein Hundeleben lebenswert mit Menschen ist