Sie müssen Ihren Hund in allen Städten des Bundeslandes auf Volksfesten und öffentlichen Märkten, aber auch in Aufzügen und auf Sportanlagen angeleint halten. Zudem gilt, dass jede Gemeinde gegebenenfalls eigene Regelungen im Hinblick auf die Leinenpflicht haben kann. Deshalb sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde direkt vor Ort erkundigen, wo und wann Sie Ihren Vierbeiner angeleint haben müssen.
Leinenpflicht in München
Seit dem Juli 2013 hat die Landeshauptstadt München eine Regelung eingeführt, wonach eine umfassende Anleinpflicht für große Hunde, die eine Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter haben, gilt. Auch Hunde der Rasse Schäferhund, Boxer und Dobermann bzw. Deutsche Dogge müssen im Stadtgebiet bzw. zum Beispiel innerhalb des Altstadtringes und in sämtlichen Fußgängerzonen, aber auch in unmittelbarer Nähe zu Kinderspielplätzen an der Leine geführt werden. Grundsätzlich sind Sie als Hundebesitzer auch verpflichtet, Ihren Hund bei großen Ansammlungen von Menschen angeleint zu haben. Das führt dazu, dass es eine grundsätzliche Leinenpflicht für sämtliche Vierbeiner im Westpark ebenso wie auf den Wegen in innerstädtischen Grünanlagen gibt.
Leinenpflicht in Nürnberg
Auch die Großstadt Nürnberg hat eine umfassende Regelung zur Leinenpflicht eingeführt. Diese gilt für alle Hunde, die sich in Grünanlagen oder auf Wochen- bzw. Jahrmärkten befinden. Haben Sie einen großen Hund, dessen Schulterhöhe mehr als 50 Zentimeter beträgt, müssen Sie diesen in den städtischen Fußgängerzonen und auf dem Tiergärtnertorplatz sowie in der Königstorpassage und in allen Bereichen, die verkehrsberuhigt sind, angeleint haben.
Leinenpflicht in Augsburg
Die drittgrößte Stadt Bayerns, Augsburg, hat sich in Bezug auf eine Leinenpflicht dahingehend eingelassen, dass zusätzlich zu den Bestimmungen, die für das ganze Bundesland gelten, eine Leinenpflicht für die Bereiche Autobahnsee und Kuhsee bzw. Hettenbachufer in Kraft ist.
Regelung der Maulkorbpflicht für den Schäferhund, Dobermann, Pitbull und Rottweiler.
Ähnlich wie die Regelung zur Leinenpflicht nicht einheitlich und übersichtlich geregelt ist, trifft das für die Maulkorbpflicht zu.
Denn eine einheitliche Regelung finden Sie auch für diesen Themenbereich nicht, was bedeutet, dass die individuellen Bestimmungen durch die Gemeinden zu treffen sind. Dies betrifft im übrigen auch die gesetzliche Definition für Hunderassen, die vom Freistaat als Kampfhunde bzw. als besonders aggressiv eingeschätzt werden. Derzeit finden sich in dieser Liste die Rassen Pit Bull, Bandog und American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier und der Tosa-inu. Einige weitere Rassen werden so lange als Kampfhund auf der entsprechenden Liste geführt, bis in individuellen Einzelfällen weder eine gesteigerte Aggressivität noch eine erhöhte Gefahr des Tiers nachgewiesen ist. Dazu zählen die Rassen Rottweiler und American Bulldog bzw. Mastino Napoletano und all deren Kreuzungen. Die komplette Liste dieser betroffenen Hunde können Sie auf der Onlinepräsenz der Bayerischen Staatskanzlei nachlesen.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Hund auch ohne entsprechender Abstammung als Kampfhund eingestuft wird, wenn der Eindruck entsteht, er ist einem Aggressivität förderndem Training zugeführt worden.
Leinenpflicht Regensburg
In Regensburg gibt es ebenfalls eine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen müssen, wenn sie in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Parks oder auf Gehwegen unterwegs sind. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, zum Beispiel in speziellen Hundeauslaufgebieten oder in Hundewiesen, wo Hunde frei herumlaufen dürfen. Die Leinenpflicht dient dazu, die Sicherheit von Menschen und Tieren in der Stadt zu gewährleisten und Konflikte zwischen Hunden und anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Hundehalter die Leinenpflicht beachten und ihre Hunde entsprechend anleinen, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden. In Regensburg gibt es möglicherweise auch spezifische Regelungen und Vorschriften, die Hundehalter beachten müssen. Es empfiehlt sich, sich bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ordnungsamt über die genauen Regelungen zu informieren.
3 Kommentare
Leinenpflicht ist sinnvoll? Wer denkt sich denn sowas aus?
1. ist eine Flexileine oder Schleppleine nicht ausreichend, um die Leinenpflicht zu erfüllen. Da darf die Leine meist nicht länger als 2m sein. Damit ist eine sinnvolle Bewegung nicht möglich. Spielen von Hunden und Sozialkontakte sowieso nicht. Das schließt artgerechte Haltung aus, obwohl diese im Tierschutzgesetz gefordert wird.
2. sind die meisten Leinenfiffis völlig unerzogen, schlecht sozialisiert und unausgelastet. Die Gefahr, dass so ein Hund beisst ist um ein vielfaches höher als ein gut erzogener, ausgelasteter Hund mit täglichen Sozialkontakten.
3. Die Verschärfung der Hundeverordnung in der Stadt München war die Folge eines Beissvorfalls. Der beissende Hund war aber an der kurzen Leine auf einem Markt. Leinenzwang hätte also überhaupt nichts an dem Unfall geändert. Sowas fällt unter Volksverdummung. Man stellt sinnlose Gesetze auf, um der Bevölkerung das Gefühl zu geben, sie zu schützen.
4. der einzig echte Schutz für Menschen wäre a ein Angebot für Hundephobiker, ihre Angst in den Griff zu bekommen und ihnen eine echte Anleitung zu geben, wie man sich bei unerwünschtem Kontakt mit Hunden schützen kann. b ein Schulfach in der Grundschule und gern auch nochmal später, wo man Haustiere (auch Weidetiere) unterrichtet und wie man sich bei Kontakt korrekt verhält. Die Rinder auf der Alm sind nämlich auch nicht ohne, wenn der Mensch Fehler macht. Weiß ich aus eigener Erfahrung und die Schuld lag nicht beim Rind! c ein Hundeführerschein für jeden neu angeschafften Hund, nicht nur für Anfänger und die Prüfung macht ein neutraler Prüfer, nicht die Hundeschule oder der VDH, denn da steckt zu viel Eigeninteresse drin. Jeder Hund muss mit 1-2 Jahren eine Prüfung ablegen, jeder Hundehalter schon vor Anschaffung einen Theorietest. Vorteil: Mancher würde sich gar keinen Hund anschaffen, wenn er wüsste, was da an Arbeit und Kosten auf ihn zu kommt. Wenn das zur Folge hätte, dass weniger Hunde gehalten werden, wäre das sicher auch von Vorteil. Ich liebe Hunde und es tut mir unendlich weh, wenn ich sehe, wie viele Hunde nur kurz an der Leine um den Block gezerrt werden. Immer allein eingesperrt, weil der Besitzer arbeitet oder Party macht. Und bei der Haltung soll ein Tier entspannt, leichtführig und lieb sein? Vielleicht sollte man solche Besitzer mal eine Woche ohne Bücher, zeitung, Fernseher, Handy und Computer einsperren und auch nur zweimal kurz aufs Klo lassen. Wie aggressiv würden wohl Menschen bei so einem Leben?
alles was Nina schreibt kann ich nur unterschreiben, mein Hund hört besser, als die angeleinten bei Fuß Läufer, die nicht sie selbst sein dürfen, vor allem aber kein Hund
und wenn ein Hund nur noch die Grundbedürfnisse befriedigt und sich nicht mal mehr umschaut beim dreimal täglich die gleiche Runde laufen, dann ist das wohl viel schlimmer, als in einem Käfig auf ein neues Zuhause zu warten
und wenn ich dann immer dieses „anhängen, des is Pflicht, des steht auf dem Schild da vorn“ hören muss, ja nicht selbst denken, hauptsache es gibt 5000 Regeln dafür, damit der Affe im Kopf schön viel Platz hat, weil man muss nicht selbst denken oder etwas überdenken/hinterfragen, weil es gibt andere, die mir das abnehmen
und mein Hund ist täglich happy und zeigt es mir und braucht es auch mal zu Rennen und vor allem andere Hund zu treffen
Die Menschen, die immer ihre Hunde von allem weghalten sollten mal eine Woche keinen Menschenkontakt haben und dann sagen wie toll sie das fanden.
Ich finde auch, dass die Leinenpflicht überdacht und überarbeitet werden sollte, denn das Problem sind nicht die Hunde, meistens jedenfalls, kein Welpe kommt auf die Welt und denkt sich „der schaut ja zum Anbeissen aus, den zerfetz ich jetzt mal schnell“
Wenn wir schon eingeschränkt sind in unserem Leben durch die Umstände, die es eben so gibt, dann muss ich das den Tieren nicht auch noch antun, die nur glücklich und frei sein wollen.
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