Leinenpflicht in Frankfurt am Main
In Frankfurt hat es ein Hund recht schwer, denn außer in den 25 gekennzeichneten Freilaufflächen darf er so gut wie nie unangeleint laufen.
Eine spezielle Anleinpflicht besteht unter anderen an folgenden Orten:
- in Gaststätten
- der Hund darf in allen öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint mitgenommen werden
- nur angeleint an Haltestellen
- in Aufzügen
- Uferanlagen
- auf Brücken, Über- und Unterführungen, Treppen oder Rampen
- speziell in Fußgängerzonen herrscht Leinenpflicht
- auf Grünflächen-, wenn sie nicht als Hundefreilaufflächen gekennzeichnet sind
- in den Naturschutzgebieten
- bei Versammlungen
- öffentliche Feste aller Art
- Märkten und Messen
- unterirdische Anlagen wie zum Beispiel S-Bahnen oder die B-Ebene Hauptwache
- Die Leinenlänge darf 2 Meter nicht überschreiten. Kommen Ihnen Radfahrer, Spaziergänger, Jogger oder Kinder entgegen, sollten Sie den Hund zu sich rufen und ihn an der kurzen Leine vorbeiführen.
In Frankfurt gilt die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit.
NICHT mitgenommen werden dürfen Hunde (außer Service- oder Blindenhunde) auf Friedhöfe, auf Kinderspielplätze, auf die Liegewiesen und in die Waldspielparks. Dies gilt auch für Veranstaltungen auf den Festplätzen im ganzen Stadtgebiet, wie zum Beispiel die Dippemess. Im Holzhausen und im Günthersburgpark sind Hunde ebenfalls nicht erlaubt.
Listenhunde unterliegen in ganz Frankfurt einem Leinen- und Maulkorbzwang.
Leinenpflicht in Wiesbaden
In Wiesbaden besteht kein allgemeiner Leinenzwang. Jedoch können die Kommunen für ihr jeweiliges Gebiet eine Leinenpflicht bestimmen. Auch die Gefahrenabwehrverordnung sieht einige Plätze vor, an denen Hunde angeleint zu führen sind.
In Wiesbaden müssen Hunde angeleint geführt werden in:
- allen innerstädtischen Grünanlagen
- in Gaststätten
- in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, hier wird auch ein Beißkorb benötigt
- auf Brücken, auf Über- und Unterführungen und Treppen und Rampen jeder Art
- bei Versammlungen
- Volksfesten
- auf Märkten
- in allen Fußgängerzonen der Stadt Wiesbaden
- jegliche Veranstaltungen, auf der viele Menschen zusammen kommen
- Messen
- Waldlehrpfade
- in Aufzügen
Listenhunde unterliegen in Wiesbaden der Leinen- und Maulkorbpflicht. Sie können auch hier Ihren Hund durch einen positiven Wesenstest davon befreien lassen.
Die Strafen für Nichtbeachtung der Leinenpflicht in Hessen
Die Strafen richten sich in der Regel nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog. Im schlimmsten Fall können theoretisch nach dem Katalog Bußgelder bis zu 50.000 Euro auferlegt werden. In der Praxis wird es allerdings billiger: in der Regel werden-je nach Gemeinde – Bußgelder zwischen 50 und 140 Euro fällig, hält man die vorgegebene Leinenpflicht nicht ein.
Führt die Nichtbeachtung allerdings zu einer gefährlichen Situation, wird es richtig teuer. Hier können die Bußgelder sehr schnell den vierstelligen Bereich erreichen.
Wird die Leinenpflicht weiterhin ignoriert und es kommt zu Anzeigen, dann wird gerne auch einmal der Maximalbetrag gefordert.
4 Kommentare
Vielen Dank für die Zusammenfassung zum Thema Leinenpflicht in Hessen. Schwierig ist es dabei noch zu bestimmen, wo an normalen Wegen ein Hund angeleint werden muss.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es für Listenhunde in Hessen keine allgemeine Maulkorbpflicht gibt. Nur Hunde, die diese auferlegt bekommen, müssen einen Maulkorb tragen.
Viele Grüße
Sarina Gebhardt
Haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Heute war ich im Schlosspark Biebrich in Wiesbaden und habe einen freilaufenden Hund gesichtet. Ich habe die Inhaberin des Hundes darauf hingewiesen, dass im Park eine Leinenpflicht besteht, da es sich um eine öffentliche Parkanlage handelt. Vermutlich habe ich zweimal oder dreimal gesagt, dass sie ihren Hund anleinen muss — weil sie auf meine Bitte nicht reagierte. Am Ende meinte die Frau „Ich muss gar nichts machen. Wenn es Ihnen nicht gefällt, können Sie sich ein anderes Land aussuchen.“ Ich war ziemlich verunsichert und müsste nach meinem Spaziergang tatsächlich recherchieren, ob die Leinenpflicht in Hessen besteht. Und Parkanlagen sind ganz klar und deutlich als Leinenpflichtgebiete gekennzeichnet. Könnte diese Frau wirklich nicht wissen, dass sie Ihren Hund anleinen muss? Sie hatte sich sehr angegriffen gefühlt und schien zutiefst überzeugt zu sein, dass sie Recht hat. Vermutlich müssen die Parkordnungnen prominenter dargestellt werden und die Bereiche des Parks zusätzlich beschildert, damit es für alle klar ist, welche Pflichten bestehen.
Als Frankfurter Hundehalter halte ich die oben aufgeführten Regelnfür stark übertrieben. Ich verfügen mit meinem Hund über eine BHVFührerscheinausbildung der Stufe 3. Ich bin ehrenamtlicher „Bestücker“ eines Hundekotbeutelspenders. Natürlich sind unerzogene und übergriffige Hunde für alle beteiligten ein echtes Ärgernis. Da könnte ich aber an allen möglichen anderen Bereichen auch jede Menge Kritik anbringen. Autofahrer die rote Ampeln und alle anderen Verkehrsregeln ignorieren, Fahrradfahrer denen zu bestmmt 50% ohnehin alle Verkehrsregeln egal sind, Fussgänger die auf stark befahrerenen Straßen vogelwild die Fahrbahn kreuzen und Fahrer jeglicher Form von e-getriebenen Vehikeln die tun was sie wollen. Der Hund ist seit Ewigkeiten ein gut domestziertes Haustier und ein treuer Begleiter des Menschen. Als Hundehalter ist man seinem Tier verpflichtet und sollte dem Hund täglich seinen Auslauf gewähren. Ein gut erzogener Hund mit Führerscheinausbildung stellt üblicherweise keinerlei Problem im städtischen Umfeld dar. Gerade im Sommer sind die in Frankfurt ausgewiesenen Auslaufflächen fast alle zum größten Teil der Sonne ausgesetzt. Da ist der Kollaps vorprogrammiert. Ich würde jede Aktivität unterstützen die zumindest die vielen baumbestandenen Alleen in Frankfurt vom Leinenzwang befreien. Wir können nur alle miteinander leben und sollten nicht ständig neue Grenzpfähle einschlagen.
Ja, immer wieder stellt es ein Problem dar, wo man den Hund laufen lassen kann. Doch eindeutig ist es immer noch nicht, wieso können Gemeinden die allgemeine Hundeleinenpflicht umgehen. Es ist doch klar, dass man den Hund anleint, wenn man weiß dass er gerne einem Tier nachjagt. Was mich stört, ist allerdings, dass man nie die Radfahrer oder Jogger auffordert sich bemerkbar zu machen, damit man den Hund auch anleinen kann. Nicht nur einmal bin selbst ich fast vor Schreck, im Wald fast umgefallen, weil Radfahrer mit vollem Tempo, so knapp an mir vorbei gefahren sind. Klar, dass da mein nicht angeleinter Hund reagiert. Wieso kann man den Radfahrern nicht auch Rücksicht beibringen, einfach mal die Fahrradklingel zu benutzen. Oder die Jogger, plötzlich stehen sie hinter einem, auch ohne langsamer zu werden. Jeder weiß dass Hunde dann gerne mitlaufen, einfach weil es in ihnen steckt. Egal ob Schoßhund oder Bernhardiner. Man könnte doch einfach den Lauf unterbrechen, sich bemerkbar machen und dem Hundebesitzer die Zeit geben den Hund anzuleinen um danach in Ruhe weiterzujoggen. Doch ich sehe immer nur was Hundehalter müssen und nicht dürfen, sind wir nicht alle aufgefordert ein wenig Rücksicht und Respekt auf den anderen zu nehmen. Niemandem gehört die Natur alleine, ein Miteinander wäre angebracht. Bitte informiert auch die Allgemeinheit mal, wie sie sich verhalten sollten.