Leinenpflicht Hessen

Leinenpflicht in Hessen

Hundeleine in Hessen: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

In der Gefahrenabwehrverordnung wird in Hessen das Halten und Führen von Hunden geregelt. In der Verordnung wird genau aufgezeigt, wie Hunde in Hessen in der Öffentlichkeit zu halten und zu führen sind. Auch die Leinenpflicht ist durch die Gefahrenabwehrverordnung genau geregelt.

Um Ihnen zu zeigen, wo Sie ihren Hund anleinen müssen und wo er frei laufen darf, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Regelung der Leinenpflicht in Hessen

In Hessen besteht keine allumfassende, allgemeine Leinenpflicht. Jedoch hat sich Hessen dazu entschlossen, eine Leinenpflicht für bestimmte öffentliche Plätze und Veranstaltungen einzuführen.

1. Hunde müssen an der Leine geführt werden bei:

– öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Bauernmärkte
– Konzerte
– Festivals
– Events
– Versammlungen jeder Art
– Feste jeder Art
– Messen jeder Art

2. In Gaststätten muss der Hund an der Leine geführt werden.

3. In Hessen besteht eine generelle Anleinpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Eine besondere Regelung gilt für öffentliche Parks und Grünflächen, die von der Allgemeinheit benutzt werden können. Beachten Sie hier die Beschilderung. Alle Parks und Freiflächen in Hessen verfügen über eine Kennzeichnung, die Ihnen sagt, ob Sie Ihren Hund in diesem speziellen Park oder Grünfläche anleinen müssen.

Leinenpflicht für Hunde in Hessen

Leinenpflicht Hessen

Leinenpflicht für Listenhunde in Hessen

Für alle auf der Rasseliste Hessens aufgeführten Hunderassen gilt der Leinenzwang in der Öffentlichkeit. Allerdings gilt nicht nur für Pitbull Terrier und Co. die Leinenpflicht, sondern auch für alle Hunde, die bereits auffällig geworden und denen eine erhöhte Aggressivität bescheinigt wurde.

Ausgenommen der eigenen Wohnung, Haus oder das private Grundstück des Halters gilt dieser Leinenzwang an allen öffentlichen Plätzen in Hessen. Sobald dieser Hund auch nur einen Bürgersteig betritt, muss er an der Leine geführt werden. Zusätzlich besteht bei den sogenannten „Listenhunden“ in ganz Hessen eine Maulkorbpflicht.

Sind Sie Halter eines sogenannten „Kampf- oder Listenhund„, können Sie Ihren Hund durch einen positiv ausgefallenen Wesenstest von Maulkorb- und Leinenzwang befreien lassen. Für ihn gelten dann nur die Regeln, wie für alle anderen Hunde auch.

Leinenpflicht in den Wäldern Hessens

In den Wäldern Hessens können Sie Ihren Hund frei laufen lassen, es besteht keine Anleinpflicht. Allerdings gibt es gewisse Regeln, die Sie zum Schutz und Wohle Ihres Tieres beachten sollten.
Der Hund muss jederzeit unter Kontrolle und auch jederzeit abrufbar sein. Verlässt der Hund den Kontrollbereich seines Halters oder hetzt der Wild hinterher, kann es im schlimmsten Fall tödlich für den Hund ausgehen. In Hessen ist es den Jägern nämlich erlaubt, wildernde Haustiere zu abzuschießen.

Brut und Setzzeit in Hessen

In Hessen besteht keine allgemeine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, die im März beginnt und bis zum Juli besteht. Die einzelnen Gemeinden können allerdings selbstständig entscheiden, ob sie einen Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit anordnen möchten.

Auch wenn im Allgemeinen keine Leinenpflicht besteht, ist es im Sinne des Naturschutzes, Ihren Hund während dieser Zeit Leinenpflicht anzuleinen und das Tier nicht auf Wiesen oder Äcker herumstromern zu lassen. Auch wenn Ihr Hund ein Wildtier nicht jagt, kann das Aufschrecken eines trächtigen Tieres eine Gefahr für das Wildtier darstellen. Das bloße Beschnupperneines Rehkitzes kann beispielsweise dazu führen, dass das Muttertier ihr Kitz wegen des fremden Geruchs verstößt. Hetzt der Hund ein Wildtier, kann er im schlimmsten Fall von einem Jäger abgeschossen werden, die gerade in der Brut- und Setzzeit besonders aufmerksam über ihr Revier wachen.

Leinenpflicht in Frankfurt am Main

In Frankfurt hat es ein Hund recht schwer, denn außer in den 25 gekennzeichneten Freilaufflächen darf er so gut wie nie unangeleint laufen.
Eine spezielle Anleinpflicht besteht unter anderen an folgenden Orten:

  •  in Gaststätten
  •  der Hund darf in allen öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint mitgenommen werden
  •  nur angeleint an Haltestellen
  •  in Aufzügen
  • Uferanlagen
  • auf Brücken, Über- und Unterführungen, Treppen oder Rampen
  • speziell in Fußgängerzonen herrscht Leinenpflicht
  • auf Grünflächen-, wenn sie nicht als Hundefreilaufflächen gekennzeichnet sind
  • in den Naturschutzgebieten
  • bei Versammlungen
  • öffentliche Feste aller Art
  • Märkten und Messen
  • unterirdische Anlagen wie zum Beispiel S-Bahnen oder die B-Ebene Hauptwache
  • Die Leinenlänge darf 2 Meter nicht überschreiten. Kommen Ihnen Radfahrer, Spaziergänger, Jogger oder Kinder entgegen, sollten Sie den Hund zu sich rufen und ihn an der kurzen Leine vorbeiführen.

In Frankfurt gilt die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit.

NICHT mitgenommen werden dürfen Hunde (außer Service- oder Blindenhunde) auf Friedhöfe, auf Kinderspielplätze, auf die Liegewiesen und in die Waldspielparks. Dies gilt auch für Veranstaltungen auf den Festplätzen im ganzen Stadtgebiet, wie zum Beispiel die Dippemess. Im Holzhausen und im Günthersburgpark sind Hunde ebenfalls nicht erlaubt.

Listenhunde unterliegen in ganz Frankfurt einem Leinen- und Maulkorbzwang.

Leinenpflicht in Wiesbaden

In Wiesbaden besteht kein allgemeiner Leinenzwang. Jedoch können die Kommunen für ihr jeweiliges Gebiet eine Leinenpflicht bestimmen. Auch die Gefahrenabwehrverordnung sieht einige Plätze vor, an denen Hunde angeleint zu führen sind.

In Wiesbaden müssen Hunde angeleint geführt werden in:

  • allen innerstädtischen Grünanlagen
  • in Gaststätten
  • in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, hier wird auch ein Beißkorb benötigt
  • auf Brücken, auf Über- und Unterführungen und Treppen und Rampen jeder Art
  • bei Versammlungen
  • Volksfesten
  • auf Märkten
  • in allen Fußgängerzonen der Stadt Wiesbaden
  • jegliche Veranstaltungen, auf der viele Menschen zusammen kommen
  • Messen
  • Waldlehrpfade
  • in Aufzügen

Listenhunde unterliegen in Wiesbaden der Leinen- und Maulkorbpflicht. Sie können auch hier Ihren Hund durch einen positiven Wesenstest davon befreien lassen.

Die Strafen für Nichtbeachtung der Leinenpflicht in Hessen

Die Strafen richten sich in der Regel nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog. Im schlimmsten Fall können theoretisch nach dem Katalog Bußgelder bis zu 50.000 Euro auferlegt werden. In der Praxis wird es allerdings billiger: in der Regel werden-je nach Gemeinde – Bußgelder zwischen 50 und 140 Euro fällig, hält man die vorgegebene Leinenpflicht nicht ein.

Führt die Nichtbeachtung allerdings zu einer gefährlichen Situation, wird es richtig teuer. Hier können die Bußgelder sehr schnell den vierstelligen Bereich erreichen.
Wird die Leinenpflicht weiterhin ignoriert und es kommt zu Anzeigen, dann wird gerne auch einmal der Maximalbetrag gefordert.

Welche weiteren Regeln gibt es in Hessen ?

In Hessen gibt es bestimmte Vorschriften, die die Leinenpflicht für Hunde regeln. Laut dem Hessischen Landesjagdgesetz (HJagdG) müssen Hunde in der Regel an der Leine geführt werden, wenn sie sich im Wald oder auf Waldwegen aufhalten. Auf anderen öffentlichen Wegen und Plätzen müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Erlaubnis, den Hund frei laufen zu lassen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht in bestimmten Situationen. So darf ein Hund beispielsweise frei laufen, wenn er in einem Hundeauslaufgebiet oder in einem Hundeübungsplatz ist. Auch auf landwirtschaftlichen Flächen und in Gebieten, die für die Jagd genutzt werden, darf der Hund frei laufen, solange er unter Kontrolle bleibt und die Jagd nicht stört.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leinenpflicht in Hessen nicht nur zum Schutz von Wildtieren gilt, sondern auch zum Schutz von Menschen und anderen Hunden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihren Hund frei laufen lassen dürfen oder nicht, sollten Sie immer die lokalen Vorschriften und Gesetze beachten und, wenn möglich, Rücksprache mit dem zuständigen Jagdverband halten.

4 Tipps zur Leinenpflicht in Hessen:

Die Leinenpflicht ist ein wichtiger Aspekt der Hundehaltung, da sie dazu beiträgt, die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Wenn Sie sich an die Leinenpflicht halten, können Sie möglichen Strafen und Unfällen vorbeugen. Hier sind einige Tipps, wie Sie die Leinenpflicht einhalten können:

  1. Informieren Sie sich über die Leinenpflicht in Ihrer Stadt, Gemeinde oder Region: Die Leinenpflicht kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein, deshalb ist es wichtig, sich über die geltenden Regeln zu informieren.
  2. Tragen Sie immer eine Leine bei sich: Es ist wichtig, immer eine Leine griffbereit zu haben, falls Sie in eine Situation kommen, in der die Leinenpflicht gilt.
  3. Nutzen Sie Hundeparks und -wiesen: Es gibt viele Parks und Wiesen, die speziell für Hunde eingerichtet wurden, wo Sie Ihren Hund frei laufen lassen können. Diese Orte eignen sich besonders gut, um die Leinenpflicht zu umgehen.
  4. Halten Sie Ihren Hund gut unter Kontrolle: Selbst wenn Sie sich in einem Bereich befinden, in dem keine Leinenpflicht gilt, ist es wichtig, dass Sie Ihren Hund gut unter Kontrolle halten und vermeiden, dass er auf andere Menschen oder Tiere losgeht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leinenpflicht zum Schutz von Menschen und Tieren dient und daher immer ernst genommen werden sollte. Indem Sie sich an die Leinenpflicht halten, tragen Sie dazu bei, dass sich alle sicher und wohl fühlen und Unfälle vermieden werden.

Welche Strafen gibt es bei Verstoss gegen die Leinenpflicht in Hessen ?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Gesetze zu Strafen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht. Die Höhe der Strafe hängt von der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Region ab, in der der Verstoß begangen wurde. In Hessen gibt es keine landesweit geltenden Regelungen zu Strafen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht, da die Kommunen in Hessen für die Erlassung und Durchsetzung von Hundehalteverordnungen zuständig sind.

Es ist daher wichtig, sich über die Leinenpflicht in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in Hessen zu informieren und sich daran zu halten, um möglichen Strafen zu entgehen. In manchen Städten und Gemeinden in Hessen werden beispielsweise Verwarngelder von einigen Euro für Verstöße gegen die Leinenpflicht erhoben, während in anderen Regionen Bußgelder von mehreren Hundert Euro möglich sind. In schwerwiegenderen Fällen, in denen der Hund etwa eine Person verletzt hat, kann es auch zu Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

4 Kommentare

  1. blank Sarina sagt:

    Vielen Dank für die Zusammenfassung zum Thema Leinenpflicht in Hessen. Schwierig ist es dabei noch zu bestimmen, wo an normalen Wegen ein Hund angeleint werden muss.

    Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es für Listenhunde in Hessen keine allgemeine Maulkorbpflicht gibt. Nur Hunde, die diese auferlegt bekommen, müssen einen Maulkorb tragen.

    Viele Grüße
    Sarina Gebhardt

  2. blank Z sagt:

    Haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Heute war ich im Schlosspark Biebrich in Wiesbaden und habe einen freilaufenden Hund gesichtet. Ich habe die Inhaberin des Hundes darauf hingewiesen, dass im Park eine Leinenpflicht besteht, da es sich um eine öffentliche Parkanlage handelt. Vermutlich habe ich zweimal oder dreimal gesagt, dass sie ihren Hund anleinen muss — weil sie auf meine Bitte nicht reagierte. Am Ende meinte die Frau „Ich muss gar nichts machen. Wenn es Ihnen nicht gefällt, können Sie sich ein anderes Land aussuchen.“ Ich war ziemlich verunsichert und müsste nach meinem Spaziergang tatsächlich recherchieren, ob die Leinenpflicht in Hessen besteht. Und Parkanlagen sind ganz klar und deutlich als Leinenpflichtgebiete gekennzeichnet. Könnte diese Frau wirklich nicht wissen, dass sie Ihren Hund anleinen muss? Sie hatte sich sehr angegriffen gefühlt und schien zutiefst überzeugt zu sein, dass sie Recht hat. Vermutlich müssen die Parkordnungnen prominenter dargestellt werden und die Bereiche des Parks zusätzlich beschildert, damit es für alle klar ist, welche Pflichten bestehen.

  3. blank JF sagt:

    Als Frankfurter Hundehalter halte ich die oben aufgeführten Regelnfür stark übertrieben. Ich verfügen mit meinem Hund über eine BHVFührerscheinausbildung der Stufe 3. Ich bin ehrenamtlicher „Bestücker“ eines Hundekotbeutelspenders. Natürlich sind unerzogene und übergriffige Hunde für alle beteiligten ein echtes Ärgernis. Da könnte ich aber an allen möglichen anderen Bereichen auch jede Menge Kritik anbringen. Autofahrer die rote Ampeln und alle anderen Verkehrsregeln ignorieren, Fahrradfahrer denen zu bestmmt 50% ohnehin alle Verkehrsregeln egal sind, Fussgänger die auf stark befahrerenen Straßen vogelwild die Fahrbahn kreuzen und Fahrer jeglicher Form von e-getriebenen Vehikeln die tun was sie wollen. Der Hund ist seit Ewigkeiten ein gut domestziertes Haustier und ein treuer Begleiter des Menschen. Als Hundehalter ist man seinem Tier verpflichtet und sollte dem Hund täglich seinen Auslauf gewähren. Ein gut erzogener Hund mit Führerscheinausbildung stellt üblicherweise keinerlei Problem im städtischen Umfeld dar. Gerade im Sommer sind die in Frankfurt ausgewiesenen Auslaufflächen fast alle zum größten Teil der Sonne ausgesetzt. Da ist der Kollaps vorprogrammiert. Ich würde jede Aktivität unterstützen die zumindest die vielen baumbestandenen Alleen in Frankfurt vom Leinenzwang befreien. Wir können nur alle miteinander leben und sollten nicht ständig neue Grenzpfähle einschlagen.

  4. blank Marlies Miller sagt:

    Ja, immer wieder stellt es ein Problem dar, wo man den Hund laufen lassen kann. Doch eindeutig ist es immer noch nicht, wieso können Gemeinden die allgemeine Hundeleinenpflicht umgehen. Es ist doch klar, dass man den Hund anleint, wenn man weiß dass er gerne einem Tier nachjagt. Was mich stört, ist allerdings, dass man nie die Radfahrer oder Jogger auffordert sich bemerkbar zu machen, damit man den Hund auch anleinen kann. Nicht nur einmal bin selbst ich fast vor Schreck, im Wald fast umgefallen, weil Radfahrer mit vollem Tempo, so knapp an mir vorbei gefahren sind. Klar, dass da mein nicht angeleinter Hund reagiert. Wieso kann man den Radfahrern nicht auch Rücksicht beibringen, einfach mal die Fahrradklingel zu benutzen. Oder die Jogger, plötzlich stehen sie hinter einem, auch ohne langsamer zu werden. Jeder weiß dass Hunde dann gerne mitlaufen, einfach weil es in ihnen steckt. Egal ob Schoßhund oder Bernhardiner. Man könnte doch einfach den Lauf unterbrechen, sich bemerkbar machen und dem Hundebesitzer die Zeit geben den Hund anzuleinen um danach in Ruhe weiterzujoggen. Doch ich sehe immer nur was Hundehalter müssen und nicht dürfen, sind wir nicht alle aufgefordert ein wenig Rücksicht und Respekt auf den anderen zu nehmen. Niemandem gehört die Natur alleine, ein Miteinander wäre angebracht. Bitte informiert auch die Allgemeinheit mal, wie sie sich verhalten sollten.

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