Leinenpflicht in NRW

Wie ist die Leinenpflicht in NRW geregelt ?

Die Leinenpflicht in NRW ist nicht einheitlich geregelt

Zur Regelung der Leinenpflicht für Hundehalter im Bundesland Nordrhein Westfalen wird das Landeshundegesetz herangezogen, das eine grundsätzliche Pflicht dazu auf allen öffentlichen Gebäuden wie Rathäuser und Schulen bzw. Kindertagesstätten vorsieht. Auch sämtliche öffentliche Bereiche, in denen ein starkes Fußgängeraufkommen herrscht wie etwa in Einkaufspassagen oder in Fußgängerzonen, gilt es für Besitzer, ihren Hund an der Leine zu führen. Zudem müssen die Vierbeiner auch in allen öffentlichen Park- und Grün- bzw. Gartenanlagen angeleint sein. Eine Ausnahme stellen hier bewusst für den Freilauf ausgewiesene Freiflächen dar.

Leinenpflicht für Ihren Hund im Wald in NRW

Wenn Sie mit Ihrem Hund im Waldgebiet von Nordrhein Westfalen unterwegs sind, müssen Sie diesen nicht generell an der Leine führen. Denn für diese Bereiche gibt es keinen generellen Leinenzwang, dennoch ist Vorschrift, dass Sie Ihr Tier unter Kontrolle haben müssen. Es muss auf Zuruf sofort zu Ihnen zurück kehren. Grundsätzlich sieht das Landesforstgesetz nämlich vor, dass jeder, der einen Wald betritt, sich so zu verhalten hat, dass weder die Lebensgemeinschaft im Wald noch die Bewirtschaftung dieses Raumes gestört oder gefährdet, beschädigt oder einfach nur verunreinigt wird. Zudem müssen die sogenannten schutzwürdigen Interessen der Waldbesitzer sowie die Möglichkeit zur Erholung anderer Personen, die sich im Wald aufhalten, nicht unzumutbar in Mitleidenschaft gezogen werden. Außerhalb von beschilderten Wegen dürfen Sie Ihren Hund gemäß § 2 des Landesforstgesetzes nur an der Leine mitführen.

Wenn Sie diese Vorschrift missachten, müssen Sie mit der Anwendung des § 25 des Nordrhein westfälischen Landesjagdgesetzes rechnen. Dieses sieht vor, dass unangeleinteHunde, die im Waldgebiet angetroffen werden, vom Jadgberechtigten abgeschossen werden dürfen.

Leinenpflicht in Dortmund

Für die Stadt Dortmund gibt es eine Pflicht zum Anleinen Ihres Hundes auf sämtlichen öffentlichen Straßen und Wegen, aber auch Plätzen. Auch in öffentlichen Anlagen wie Grünanlagen und Friedhöfe müssen Sie Ihr Tier an der Leine führen. Für Kinderspielplätze, die im öffentlichen Raum ausgeschildert sind, gilt, dass Sie dort Ihre Hunde überhaupt nicht mitführen dürfen. Grundsätzlich finden Sie im Stadtgebiet von Dortmund insgesamt 13 Hundewiesen, auf denen ebenfalls eine Leinenpflicht besteht. Wenn Sie Ihren Vierbeiner frei laufen lassen möchten, können Sie auf insgesamt 13 sogenannte Hundeauslaufflächen ausweichen. Dort besteht kein Leinenzwang.

Leinenpflicht in Köln

Als größte Stadt des Bundeslandes Nordrhein Westfalen gilt auch in Köln eine Leinenpflicht in Fußgängerzonen und in Haupteinkaufsbereichen sowie sämtlichen innerstädtischen Bereichen wie Straßen und Plätzen mit hohem Publikumsverkehr. Auch in allgemein zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen, öffentlichen Kinderspielplätzen sowie bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und Volksfesten bzw. Aufzügen ist Ihr Hund an der Leine zu führen. Ebenso muss Ihr Tier innerhalb öffentlicher Gebäude, Schulen und Kindergärten der Leinenpflicht unterliegen, wobei eine grundsätzliche Befreiung in keinem Fall und egal für welche Hundekategorie nicht möglich ist. Als gefährlich eingestufte Hunde sind an einer Leine mit einer Maximallänge von 1,5 Meter zu führen.

Wenn Sie gegen die Leinenpflicht in Köln verstoßen, müssen Sie mit einer Strafe in Höhe von 30 Euro rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwaltungsgeld zu ahnden ist. Grundsätzlich besteht nur dann eine Ausnahme von der Leinenpflicht, wenn Ihr Hund ein Diensthund einer Behörde oder Mitglied eines Rettungsdienstes oder beim Katastrophenschutz ist.

Auch BehindertenbegleithundeHerdengebrauchshunde sowie Jagdhunde und Blindenführhunde sind ebenfalls von dieser Vorschrift ausgenommen.

Leinenpflicht in Düsseldorf

Um Gefahren für andere Personen zu vermeiden, gilt die Leinenpflicht auch in Düsseldorf in wichtigen Bereichen des öffentlichen Zusammenlebens. Das regelt § 2 Absatz 2 des Landeshundegesetzes für Nordrhein Westfalen. Unter anderem ist in Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in anderen innerörtlichen Bereichen, auf deren Straßen und Plätzen mit hohem Publikumsaufkommen, Ihr Tier an der Leine zu führen. Dies gilt auch für Park-, Grün- und Gartenanlagen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind. Eine Ausnahme von der Leinenpflicht für Ihren Vierbeiner gibt es in Form von besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen. Auch bei öffentlichen Versammlungen und Volksfesten sowie anderen Veranstaltungen, die Menschenansammlungen zur Folge haben, gilt die Vorschrift, Ihren Hund an der Leine zu führen. Zudem hat die Nordrhein westfälische Landeshauptstadt die Leinenpflicht auf sämtliche Freizeitanlagen und Wälder im angrenzenden Bereich ausgedehnt. Auch in ausgewiesenen Naturschutzgebieten dürfen Sie Ihren Vierbeiner ausschließlich an der Leine haben. Kinderspielplätze sowie Bolzplätze und Friedhöfe sind Plätze, an denen in Düsseldorf Hunde generell nicht mitgeführt werden dürfen.

Die Leinenpflicht gilt nicht auf den sogenannten Hundefreilaufzonen, die sich im Bereich der Stadt Düsseldorf auf der Oberkasseler Rheinwiesen unterhalb des Deiches sowie auf extra gekennzeichneten Hundefreilaufflächen innerhalb des Stadtgebietes befinden.

Hier dürfen Sie Ihren Hund auch dann frei laufen lassen, wenn er als gefährliches Tier eingestuft wurde. In diesem Fall muss er allerdings einen Maulkorb tragen, um tatsächlich Gefahr für andere Lebewesen und Menschen am gleichen Ort auszuschließen.

Leinenpflicht in Essen:

In Essen, wie in vielen anderen Städten in Deutschland, gibt es eine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen müssen, wenn sie in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Parks oder auf Gehwegen unterwegs sind. Dies gilt auch in Essen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, zum Beispiel in speziellen Hundeauslaufgebieten oder in Hundewiesen, wo Hunde frei herumlaufen dürfen. Die Leinenpflicht dient dazu, die Sicherheit von Menschen und Tieren in der Stadt zu gewährleisten und Konflikte zwischen Hunden und anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Hundehalter die Leinenpflicht beachten und ihre Hunde entsprechend anleinen, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden.

Leinenpflicht umfassend in NRW geregelt

Bei öffentlichen Versammlungen, in denen ein hohes Aufkommen von Personen zu erwarten ist, sind Hunde überhaupt verboten. Dies gilt auch für Kinderspielplätze und Bolzplätze, aber auch für Friedhöfe. Wichtig ist, dass Sie sich als Hundehalter immer genau informieren, welche Regelungen und besonderen Bedingungen es in Ihrer Kommune in Sachen Leinenpflicht gibt. Denn einzelne Gemeinden und Kommunen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlich geltenden Gesetzen und Vorschriften in Sachen Hundehaltung und Hundeführung, noch eigene Gesetze zu erlassen. Bedenken Sie, dass die Leinenpflicht grundsätzlich alle Hunde betrifft. Haben Sie ein großes Tier, ist die Leinenpflicht in Nordrhein Westfalen auf sämtliche bebauten Bereiche ausgeweitet.

Hundegesetz schreibt Bereiche für Leinenzwang vor

Das Bundesland Nordrhein Westfalen schreibt in seinem Hundegesetz zahlreiche Bereiche vor, in denen Sie Ihren Hund an der Leine führen müssen. Das gilt vor allem zur Vermeidung von Gefahren. Unter anderem zählen dazu Gebiete, an denen sich viele Personen aufhalten, wie Volksfeste, öffentliche Gebäuden oder Haupteinkaufsbereiche und öffentliche Versammlungen sowie Aufzüge. Zudem sieht das Hundegesetz in NRW vor, dass auch in Garten– Grün- und Parkanlagen Ihr Tier an der Leine zu führen ist. Eine besondere Regelung gilt dabei für Sie, wenn Sie Besitzer eines großen Hundes sind. Denn für diese Vierbeiner gilt ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimeter eine Leinenpflicht, sofern Sie in bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Wegen und Straßen bzw. auf Plätzen geführt werden.

Individuelle Regelungen der Kommunen in NRW möglich

Sämtliche Gemeinden im Gebiet des Bundeslandes Nordrhein Westfalen haben zudem das Recht, zusätzliche Bestimmungen im Hinblick auf den Leinenzwang für ihren individuellen Geltungsbereich einzuführen. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Vorschriften im Landeshundegesetz jetzt schon sehr detailreich und exakt formuliert bzw. beschrieben sind. Damit verzichten die meisten Gemeinden oder Kommunen auf zusätzliche Ausführungen oder Erweiterungen.

Leinenpflicht in NRW

Macht die Größe eines Hundes einen Unterschied ?

In manchen Städten und Gemeinden wird bei der Leinenpflicht tatsächlich auch die Größe des Hundes berücksichtigt. So gibt es beispielsweise Orte, an denen Hunde ab einer gewissen Größe immer an der Leine geführt werden müssen, während kleinere Hunde unter bestimmten Bedingungen auch frei laufen dürfen. Allerdings gibt es auch Städte und Gemeinden, die keine Unterschiede in der Leinenpflicht nach Hundegröße vorsehen und für alle Hunde die gleichen Regeln gelten.

Es ist daher wichtig, sich über die Leinenpflicht in der jeweiligen Region zu informieren und sich daran zu halten, um möglichen Strafen zu entgehen.

In manchen Städten gibt es auch ausgewiesene Hundewiesen oder andere Orte, an denen Hunde frei laufen dürfen, solange sie nicht auf andere Personen oder Tiere losgehen. Es ist auch immer ratsam, den Hund gut zu erziehen und ihm klare Regeln und Grenzen zu setzen, um unerwünschtes Verhalten zu vermeiden.

5 Tipps zur Leinenpflicht:

  • Halten Sie Ihren Hund immer im Auge, wenn er an der Leine ist, um sicherzustellen, dass er nicht wegläuft oder andere Tiere oder Menschen attackiert.
  • Verwenden Sie eine geeignete Leine und Halsband für Ihren Hund, um Verletzungen zu vermeiden. Wählen Sie eine Leine, die lang genug ist, um Ihrem Hund etwas Bewegungsfreiheit zu geben, aber nicht so lang, dass er sich verheddern kann.
  • Geben Sie Ihrem Hund regelmäßig Gelegenheit, sich zu bewegen und seine Energie abzubauen, indem Sie ihn ausreichend spazieren führen und spielen lassen.
  • Verwenden Sie positive Verstärkung, um Ihrem Hund beizubringen, an der Leine zu gehorchen und sich ruhig zu verhalten. Belohnen Sie ihn mit Leckerlis und Lob, wenn er sich gut benimmt, und ignorieren Sie unerwünschtes Verhalten.
  • Seien Sie immer respektvoll gegenüber anderen Hundebesitzern und halten Sie einen sicheren Abstand zu Hunden, die Sie nicht kennen oder die sich vielleicht ängstlich oder aggressiv verhalten. Vermeiden Sie es auch, Ihren Hund in Bereiche zu bringen, in denen Leinenpflicht besteht, wenn Sie ihn nicht anleinen können.

Welche Strafen gibt es bei verstoss gegen die Leinenpflicht ?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Gesetze zu Strafen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht. Die Höhe der Strafe hängt von der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Region ab, in der der Verstoß begangen wurde. In manchen Städten werden beispielsweise Verwarngelder von einigen Euro für Verstöße gegen die Leinenpflicht erhoben, während in anderen Regionen Bußgelder von mehreren Hundert Euro möglich sind. In schwerwiegenderen Fällen, in denen der Hund etwa eine Person verletzt hat, kann es auch zu Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, die mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden können. Es ist daher wichtig, sich über die Leinenpflicht in der jeweiligen Region zu informieren und sich daran zu halten, um möglichen Strafen zu entgehen.

Wird bei der Leinenpflicht nach Hunderassen unterschieden ?

Ja, in vielen Städten und Gemeinden wird bei der Leinenpflicht zwischen verschiedenen Hunderassen unterschieden. So gibt es beispielsweise Rassen, die als besonders „gefährlich“ gelten und daher in der Regel immer an der Leine geführt werden müssen, während andere Rassen unter bestimmten Bedingungen auch frei laufen dürfen. Es gibt auch Städte und Gemeinden, die für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht vorsehen, während andere Orte eine Leinenpflicht nur für bestimmte Bereiche wie belebte Straßen oder öffentliche Parks verhängen.

Es ist daher wichtig, sich über die Leinenpflicht in der jeweiligen Region zu informieren und sich daran zu halten, um möglichen Strafen zu entgehen. In manchen Städten gibt es auch ausgewiesene Hundewiesen oder andere Orte, an denen Hunde frei laufen dürfen, solange sie nicht auf andere Personen oder Tiere losgehen. Es ist auch immer ratsam, den Hund gut zu erziehen und ihm klare Regeln und Grenzen zu setzen, um unerwünschtes Verhalten zu vermeiden.

2 Kommentare

  1. blank Karl Zeiss sagt:

    Ist auf Stadtstrasse und Bundesstrasse kein Leinepflicht?

  2. blank Michaela Wehner sagt:

    Es sind viel zu wenig Plätze wo sich unser Vierbeiner mal richtig bewegen kann, von den Hundesteuern kann man doch mal Plätze schaffen .
    Wenn Hunde uns Menschen so an die Leine nehmen würden . OHOH Ich glaube sehr oft würden wir beißen und jaulen. Etwas mehr Platz zum rennen und austoben damit ein Hundeleben lebenswert mit Menschen ist

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